Modul Abrechnung

Eine Abrechnung ist eine Zusammenfassung von beliebigen Einsätzen und Funktionsentschädigungen, welche als Einheit ausbezahlt werden soll. Jede Abrechnung wird separat gespeichert. Die Zuordnungen, welcher Einsatz-Sold mit welcher Abrechnung ausbezahlt wurde ist jederzeit ersichtlich.

Abrechnungen können direkt aus den Modulen Person, Organisation, Einsatzerfassung oder aus der Abrechnung selbst erstellt werden. Je nach Aufruf unterscheiden sich die Filter Einstellungen im angezeigten Abrechnen Dialog.

Weiter kann die erstellte Abrechnung elektronisch ausbezahlt werden. Dazu wird eine Standard DTA (EZAG für Postfinance) Datei erstellt, welche per Internet an die Bank/Postfinance des Mandanten übermittelt werden kann. Das Übertragen der Datei ist nicht Bestandteile dieses Programmes.

Neu

Sie können entweder Einsatzsold oder Funktionsentschädigungen abrechnen. Sie können auch beides zusammen in einer Abrechnung tun, in diesem Falle spielt es keine Rolle welche von beiden Menüpunkten Sie aufrufen, sie können nach der Berechnung der ersten Auswahl wählen, ob Sie auch die Andere noch berechnen möchten.

Löschen

Da Abrechnung sensible Daten enthalten sind diese zusätzlich gegen versehentliche Datenmanipulationen geschützt.
Um eine Abrechnung zu Löschen muss zuerst die Sperrung aufgehoben werden. Wählen Sie dazu im ersten Register die Option Gesperrt ab und drücken danach Speichern. Jetzt erst ist der Löschen Knopf verfügbar.
Wird eine Abrechnung gelöscht, so gelten natürliche aller dieser Abrechnung zugeordneten Einsatzsold und Funktionsentschädigungen als nicht mehr abgerechnet. Diese können/müssen also erneut abgerechnet werden.

AHV

Das Abrechnungsmodul berechnet selbständig die korrekten AHV-Abzüge.
Da erst am Ende des Kalenderjahres ermittelt werden kann, ob eine Person für das aktuelle Kalenderjahr AHV-pflichtig ist oder nicht, dies ist abhängig von der Höhe der persönlichen Freibeträge und der AHV relevanten Solsummen, wird bei jeder Abrechnung grundsätzlich der AHV-Betrag in Abzug gebracht.
Dies erlaubt es, innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals mit unterschiedlichsten Filtern abzurechnen. (zum Beispiel quartalsweise)
Einmal jährlich muss dann also eine AHV-Rückerstattung erstellt werden. Diese wird normalerweise am Ende des Kalenderjahrs erstellt, nachdem alle Einsätze für das zurückliegende Kalenderjahr abgerechnet wurden.
Alle Personen, welche den AHV-Freibetrag für das Kalenderjahr nicht ausgeschöpft haben, erhalten die bereits in Abzug gebrachten AHV-Beträge als Gutschrift wieder rückerstattet.
Die Reports können anschliessend mit den in der Abrechnung berechneten Werten ausgedruckt werden: Münzliste, Soldliste, Soldabrechnung jeweils die Variante (gemäss Abrechnung).

Die AHV Berechnung ist Lizenzpflichtig. Haben Sie keine AHV Lizenz für das Programm, so können Sie die Soldansätze nicht als AHV-pflichtig markieren, es werden keine AHV Abzüge berechnet und folglich kann/muss auch keine AHV Rückerstattung durchgeführt werden.

Deckt sich die Abrechnungsperiode einer Feuerwehr nicht mit dem Kalenderjahr, so kann die AHV-Rückerstattung nicht gleichzeitig erstellt werden. Die AHV berücksichtig immer das Kalenderjahr (Massgebend ist das Datum der Abrechnungen!), da die AHV je Kalenderjahr mit der Ausgleichskasse abgerechnet werden muss.
Beispiel:
Eine Feuerwehr rechnet den Sold von 1. November 2012 bis 31. Oktober 2012 ab. Die AHV Rückerstattung darf nun erst im Januar 2013 für das Jahr 2012 erstellt werden (da sonst allfällige Einsätze im Dezember 2012 nicht berücksichtigt würden). Die Gutschriften können dann z.B. im November 2013 mit der Abrechnung für das Jahr 2013 ausbezahlt werden.

Lohnausweis

Mit dem Knopf können Lohnausweise je Person für die steuerpflichtigen Sold Daten generiert werden.

Drucken

Die angezeigten oder verfügbaren Reports sind je nach Produkt, Modul, Lizenzierung und  Zugangsberechtigung unterschiedlich

 

Hinweis: Wird eine Abrechnung im Standard Suchen Fenster rot angezeigt, so bedeutet dies, dass nachträglich zugrundeliegende Daten (z.B. Sold im Einsatz, oder ganze Einsätze) gelöscht wurden. Die Abrechnung selbst kann und soll aber nicht neu berechnet werden, da diese vermutlich bereits ausbezahlt und somit korrekterweise  gesperrt ist.

Siehe auch



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