AHV Rückerstattung

Eine AHV Rückerstattung muss einmal jährlich erstellt werden, wenn Sie AHV Leistungen mit Freibeträgen in Ihren Soldauszahlungen verwenden.
Da erst am Ende eines Jahres die Summe aller Soldleistungen des Jahres feststeht kann auch erst am Ende des Jahres bestimmt werden, ob dieser Person AHV Leistungen bezahlen muss oder nicht.
Wenn sie AHV-pflichtige Soldansätze definiert haben, so wird die AHV bei der Abrechnung sofort abgezählt.
Haben Sie nun auch AHV-Freibeträge pro Person definiert so erzeugt die AHV Rückerstattung Soldleistungen für die Personen, bei welchen der AHV pflichtige Jahressold den Freibetrag nicht erreicht hat. Diese Personen bekommen also die bereits abgezogenen AHV Leistungen mit dieser Abrechnung zurückerstattet.

Hinweis: Sie müssen/können also AHV Rückerstattungen nur einmal jährlich durchführen wenn Sie AHV–pflichtige Soldansätze und AHV Freibeträge definiert haben.

 

Es wird automatisch das letzte Jahr vorgeschlagen. Normalerweise wird die AHV Rückerstattung für das vergangen Jahr berechnet wenn alle Soldleistungen dieses Jahres erfasst und abgerechnet worden sind.

Sie werden darauf hingewiesen, wenn für das angegeben Jahr bereits eine Rückerstattung erstellt wurde. In diesem Falle würde die bestehende Abrechnung gelöscht und eine neue Abrechnung erstellt.

Mit Ausführen erstellen Sie die Abrechnung. Es wird eine Warnung angezeigt, wenn im gewählten Jahr noch nicht alle Aktivitäten / Funktionen abgerechnet worden sind.

Hinweis: Der Abrechnung wird automatisch die Bezeichnung: AHV Rückerstattung <Jahr> vergeben. Sie können diese nachträglich ändern.

Berechnungsregeln

Es stehen zwei unterschiedliche AHV Arten zur Verfügung. Diese werden den Soldansätzen zugeordnet. (Einstellungen / Module / Sold - Absenzen)
AHV 1 Sold: für diese Art wird AHV bezahlt für die Summe der Beträge welche den entsprechenden Freibetrag pro Kalenderjahr übersteigen.
AHV 2 andere Entschädigungen: für diese Art wird AHV bezahlt für die gesamte Summe der Beträge wenn diese Summe den entsprechenden Freibetrag pro Kalenderjahr übersteigt.

AHV 1 Sold:

AHV 1 pflichtiger Sold ist die Summe aller Aktivitäts- und Funktionsentschädigungen, mit Soldansätzen des Typs AHV 1, bis maximal zum Freibetrag, von allen Abrechnungen mit einem Abrechnungsdatum im entsprechenden Jahr. Für die AHV Rückerstattung kann also die Spalte AHV 1 pflichtiger Sold den Freibetrag nicht übersteigen.
AHV 1 Abzug ist gleich AHV 1 pflichtiger Sold * AHV Satz.

AHV 2 andere Entschädigungen:

AHV 2 pflichtiger Sold ist die Summe aller Aktivitäts- und Funktionsentschädigungen, mit Soldansätzen des Typs AHV 2, welche den Freibetrag nicht übersteigen, von allen Abrechnungen mit einem Abrechnungsdatum im entsprechenden Jahr. Für die AHV Rückerstattung kann also die Spalte AHV 2 pflichtiger Sold den Freibetrag nicht übersteigen.
AHV 2 Abzug ist gleich AHV 2 pflichtiger Sold * AHV Satz.

 

AHV 1 Abzug und AHV 2 Abzug zusammen ergeben die Rückerstattung (Spalte Auszahlung)



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