AHV Rückerstattung Eine AHV Rückerstattung muss einmal jährlich erstellt werden, wenn Sie AHV Leistungen mit Freibeträgen in Ihren Soldauszahlungen
verwenden. Hinweis: Sie müssen/können also AHV Rückerstattungen nur einmal jährlich durchführen wenn Sie AHV–pflichtige Soldansätze und AHV Freibeträge definiert haben.
Es wird automatisch das letzte Jahr vorgeschlagen. Normalerweise wird die AHV Rückerstattung für das vergangen Jahr berechnet wenn alle Soldleistungen dieses Jahres erfasst und abgerechnet worden sind. Sie werden darauf hingewiesen, wenn für das angegeben Jahr bereits eine Rückerstattung erstellt wurde. In diesem Falle würde die bestehende Abrechnung gelöscht und eine neue Abrechnung erstellt. Mit Ausführen erstellen Sie die Abrechnung. Es wird eine Warnung angezeigt, wenn im gewählten Jahr noch nicht alle Aktivitäten / Funktionen abgerechnet worden sind. Hinweis: Der Abrechnung wird automatisch die Bezeichnung: AHV Rückerstattung <Jahr> vergeben. Sie können diese nachträglich ändern. Berechnungsregeln Es stehen zwei unterschiedliche AHV Arten zur Verfügung. Diese werden den Soldansätzen zugeordnet. (Einstellungen / Module /
Sold - Absenzen) AHV 1 Sold: AHV 1 pflichtiger Sold ist die Summe aller Aktivitäts- und Funktionsentschädigungen, mit Soldansätzen des Typs
AHV 1, bis maximal zum Freibetrag, von allen Abrechnungen mit einem Abrechnungsdatum im entsprechenden Jahr. Für die AHV
Rückerstattung kann also die Spalte AHV 1 pflichtiger Sold den Freibetrag nicht übersteigen. AHV 2 andere Entschädigungen: AHV 2 pflichtiger Sold ist die Summe aller Aktivitäts- und Funktionsentschädigungen, mit Soldansätzen des Typs
AHV 2, welche den Freibetrag nicht übersteigen, von allen Abrechnungen mit einem Abrechnungsdatum im entsprechenden Jahr. Für
die AHV Rückerstattung kann also die Spalte AHV 2 pflichtiger Sold den Freibetrag nicht übersteigen.
AHV 1 Abzug und AHV 2 Abzug zusammen ergeben die Rückerstattung (Spalte Auszahlung) |
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