RE - Neue Nachsendeadresse
Falls ein Adressat in der Redress-Datenbank noch
nicht vorhanden ist, kann dieser über diese Funktion erfasst werden.
Eine Neuerfassung bedingt immer die Angabe der alten und der neuen
Adresse.
Ansicht
Auf der Linken Seite wird die alte (bisherige)
Adresse mit all ihren verfügbaren Attributen angezeigt, auf der
rechten Seite wird die neue Adresse mit all ihren verfügbaren
Attributen angezeigt. Darunter befinden sich die Schaltflächen mit
den Funktionen.
Bedienung
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Adressfelder alte und neue Adresse
Bitte erfassen Sie hier die entsprechende Adresse. Die
Adresserfassung läuft über das Standardmodul Adressdialogserver
und unterstützt die in der Bezirksverwaltung vorhandenen
geographischen Daten mit Autovervollständigung. Inkorrekte
Adressdaten werden mit roter Farbe angezeigt.
Die Adresse wird auf Konsistenz und Dubletten geprüft. Es werden
keine Adressen gespeichert, die ungültig sind, oder die bereits
vorhanden sind. Die Prüfung von Doppelten Adressen schliesst
unterschiedliche Schreibweisen mit ein.
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Gültigkeitsdauer
In den beiden Datumsfeldern Gültig ab und bis muss zwingend eine
Gültigkeitsdauer für eine Nachsendeadresse erfasst werden. Bitte
beachten Sie die Regel, dass Gültig ab nie in der Vergangenheit
beginnen darf und Gültig bis in jedem Fall "bis und mit"
bedeutet.
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Quelle
Dieses Feld beschreibt die Herkunft der Adresse. Per Default
wird der eingeloggte Mitarbeiter und das aktuelle Tagesdatum
verwendet, Sie können dieses Feld jedoch beliebig
überschrei-ben.
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Adresse darf an Absender weitergegeben werden
Diese Einstellung ist sehr wichtig und
relevant für das DSGVO.
Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse an
den Absender weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht
erlaubt ist.
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Adresse darf an Briefdienste weitergegeben
werden
Diese Einstellung ist sehr wichtig und
relevant für das DSGVO.
Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse an
andere Briefdienste weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht
erlaubt ist.
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Adresse darf von Briefdiensten an deren Absender
weitergegeben werden
Diese Einstellung ist sehr wichtig und
relevant für das DSGVO.
Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse die an einen Briefdienst
weitergegeben wurde, von diesem an seine Absender weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht
erlaubt ist.
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OK
Speichert nach einer Prüfung die neue Nachsendeadresse
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Abbrechen
Schliesst den Dialog ohne die Nachsendeadresse zu speichern
Hinweis Je genauer (möglichst
keine Schreibfehler) bei der Adresserfassung gearbeitet, wird desto
besser sind die Resultate während der Arbeit am MS-Arbeitsplatz und
dem Importieren weiterer Nachsendeadressen.
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