RE - Neue Nachsendeadresse

Falls ein Adressat in der Redress-Datenbank noch nicht vorhanden ist, kann dieser über diese Funktion erfasst werden. Eine Neuerfassung bedingt immer die Angabe der alten und der neuen Adresse.

Ansicht

Auf der Linken Seite wird die alte (bisherige) Adresse mit all ihren verfügbaren Attributen angezeigt, auf der rechten Seite wird die neue Adresse mit all ihren verfügbaren Attributen angezeigt. Darunter befinden sich die Schaltflächen mit den Funktionen.

Bedienung

  • Adressfelder alte und neue Adresse
    Bitte erfassen Sie hier die entsprechende Adresse. Die Adresserfassung läuft über das Standardmodul Adressdialogserver und unterstützt die in der Bezirksverwaltung vorhandenen geographischen Daten mit Autovervollständigung. Inkorrekte Adressdaten werden mit roter Farbe angezeigt.
    Die Adresse wird auf Konsistenz und Dubletten geprüft. Es werden keine Adressen gespeichert, die ungültig sind, oder die bereits vorhanden sind. Die Prüfung von Doppelten Adressen schliesst unterschiedliche Schreibweisen mit ein.

  • Gültigkeitsdauer
    In den beiden Datumsfeldern Gültig ab und bis muss zwingend eine Gültigkeitsdauer für eine Nachsendeadresse erfasst werden. Bitte beachten Sie die Regel, dass Gültig ab nie in der Vergangenheit beginnen darf und Gültig bis in jedem Fall "bis und mit" bedeutet.

  • Quelle
    Dieses Feld beschreibt die Herkunft der Adresse. Per Default wird der eingeloggte Mitarbeiter und das aktuelle Tagesdatum verwendet, Sie können dieses Feld jedoch beliebig überschrei-ben.

  • Adresse darf an Absender weitergegeben werden
    Diese Einstellung ist sehr wichtig und relevant für das DSGVO.
    Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse an den Absender weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht erlaubt ist.

  • Adresse darf an Briefdienste weitergegeben werden
    Diese Einstellung ist sehr wichtig und relevant für das DSGVO.
    Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse an andere Briefdienste weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht erlaubt ist.

  • Adresse darf von Briefdiensten an deren Absender weitergegeben werden
    Diese Einstellung ist sehr wichtig und relevant für das DSGVO.
    Sie definiert, ob eine Nachsendeadresse die an einen Briefdienst weitergegeben wurde, von diesem an seine Absender weitergegeben werden darf, was in der Regel nicht erlaubt ist.

  • OK
    Speichert nach einer Prüfung die neue Nachsendeadresse

  • Abbrechen
    Schliesst den Dialog ohne die Nachsendeadresse zu speichern

Hinweis

Je genauer (möglichst keine Schreibfehler) bei der Adresserfassung gearbeitet, wird desto besser sind die Resultate während der Arbeit am MS-Arbeitsplatz und dem Importieren weiterer Nachsendeadressen.



CodX Software CodX Software AG
Sinserstrasse 47
6330 Cham
Switzerland
Support
http://support.codx.ch
CxSpickel